AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Verkehrswacht Mainz e. V. abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen. Soweit bei einer Veranstaltung von diesen AGB abweichende Vereinbarungen getroffen werden, haben diese Vorrang. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin folgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Verkehrswacht Mainz e. V.“ (fortlaufend auch Umsetzer“ genannt) an. Im Übrigen gelten die hier genannten Bedingungen. 2. Anmeldung und Vertragsschluss Die Anmeldung für die kostenpflichtigen Fahrsicherheitstrainings kann per Post, per E-Mail oder über das in der Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage (www.verkehrswacht-mainz.de) zur Verfügung gestellte Anmeldeformular per Internet erfolgen. Mit der Übermittlung seiner Personendaten bestätigen Teilnehmende, dass diese sich verbindlich zum Sicherheitstraining angemeldet haben und die dafür in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr gemäß Zahlungsaufforderung auf das Konto der Verkehrswacht Mainz e. V. bei der Mainzer Volksbank, IBAN: DE70 5519 0000 0670 7390 10, BIC: MVBMDE55 einzahlen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt und bearbeitet. Die Anmeldebestätigung des Umsetzers kann per Post, per E-Mail oder online erfolgen. Bei einer Gruppenbuchung ist die maximale Gruppengröße auf 12 Personen beschränkt; jedoch mindestens 10 Personen erforderlich. Die Buchung ist mit der Anmeldebestätigung des Umsetzers verbindlich. Es gilt eine Gebühr pro Teilnehmer/Teilnehmerin und Trainingstag. Es wird immer eine geltende Mindestteilnahmegebühr von 10 Personen berechnet.Teilnehmende erklären mit ihrer Anmeldung, dass die Sicherheitstrainings, Ausfahrten und Veranstaltungen auf eigene Gefahr erfolgen. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass bei den Übungen, Ausfahrten und Veranstaltungen die Gefahr besteht, zu stürzen, zu verunfallen oder es zu anderen Verletzungen kommen kann. Sofern ein Fremdverschulden auszuschließen ist, tragen Teilnehmende das alleinige Risiko. Eine Verpflegung der Teilnehmenden während der voran genannten Aktionen ist in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Diese ist optional kostenpflichtig wählbar.3. Teilnahmebedingungen Die Teilnahme an den Kraftfahrzeug-Sicherheitstrainings ist nur Personen gestattet, die im Besitz eines für die genutzte Fahrzeugklasse erforderlichen, in Deutschland geltenden Führerscheins sind.Dieses Dokument muss auf Verlangen am Trainingstag vorgelegt werden. Die Teilnahme an den Kraftfahrzeug-Sicherheitstrainings ist nur für berechtigte Fahrer mit einem amtlich zugelassenen Fahrzeug gestattet. Das Fahrzeug hat der Betriebserlaubnis nach § 31 StVZO zu entsprechen.Die Teilnahme an unseren Motorrad-Sicherheitstrainings ist nur mit einer angemessenen und vollständigen Motorradschutzkleidung gestattet.Die Teilnahme an unseren Fahrrad-Trainings ist ausschließlich mit einem verkehrssicheren Fahrrad und zertifiziertem Fahrradhelm gestattet.4. Gutscheine Die Bestellung kostenpflichtiger Gutscheine für Sicherheitstrainings ist vorzugsweise über das in der Veranstaltungsdatenbank auf der Homepage (www.verkehrswacht-mainz.de) zur Verfügung gestellte Bestellformular online zu erfolgen. In Einzelfällen können diese auch per Post oder per E-Mail bestellt werden.Mit der Übermittlung seiner Personendaten stimmen die Kunden den Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung zu und bestätigen die verbindliche Bestellung.Bestellende sind verpflichtet, den Nennwert des Gutscheins sofort nach Erhalt der Bestellbestätigung auf das Konto der Verkehrswacht Mainz e. V. bei der Mainzer Volksbank, IBAN: DE70 5519 0000 0670 7390 10, BIC: MVBMDE55 zu überweisen.Von der Verkehrswacht Mainz e. V. ausgestellte, personalisierte Gutscheine sind nach vorheriger Absprache übertragbar. Die Die Übertragung muss bei der Verkehrswacht Mainz e. V. schriftlich angezeigt werden.Gutscheine haben eine Gültigkeit von zwei Jahren nach Ausstellungsdatum, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sie sind dem Trainer am vereinbarten Trainingstag zu übergeben.Ohne Vorlage des Gutscheins ist die Teilnahme an der Veranstaltung ohne erneute Gebührenerhebung nicht möglich. Gutscheine sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen. Gutscheine werden in Dienstleistungen umgewandelt und nicht bar ausbezahlt.Für abhandengekommene oder zerstörte Gutscheine besteht kein Anspruch auf Ersatz.Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 5. Zahlungsbedingungen Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmegebühr) oder Gutscheine gemäß Zahlungsaufforderung durch die Verkehrswacht Mainz e. V., per sofort, mit Angabe des vollständigen Verwendungszwecks zu begleichen. 6. Rücktritt a) Teilnehmende dürfen bis unmittelbar vor Schulungs- und Seminarbeginn jederzeit wegen Krankheit absagen. Dieses ist dem Umsetzer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Erkrankung ist dem Veranstalter auf Verlangen durch ein ärztlich ausgestelltes Attest nachzuweisen. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform.b) In jedem Fall des Rücktritts kann der Veranstalter von Teilnehmenden unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigung einfordern:Bei Rücktritt unter 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 75 % der Teilnahmegebühr, bei Nichtteilnahme bis zu 100% der Teilnahmegebühr. Die Kostenpauschale entfällt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden auch sonst nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist. Maßgebender Zeitpunkt für den Rücktritt des Teilnehmers/der Teilnehmerin ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei der Verkehrswacht Mainz e. V. c) Wird das Training seitens eines Teilnehmers, ungeachtet der Begründung, vorzeitig abgebrochen, wird der Trainingstag komplett berechnet; es besteht seitens des Teilnehmenden kein Anspruch auf volle oder teilweise Rückerstattung der Teilnahmegebühr.7. Absage und Änderungen von Veranstaltungen Die Verkehrswacht Mainz e. V. behält sich alle Rechte vor, eine Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z. B. mangelnde Teilnehmerzahl, kurzfristige Nichtverfügbarkeit des Referenten/der Referentin ohne Möglichkeit eines Ersatzes, höhere Gewalt) auch kurzfristig zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird hierüber unter den in seiner/ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird dem Teilnehmer mind. Ein Nachholtermin für die Veranstaltung angeboten. Entstandene An/Abfahrtskosten werden nicht erstattet. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Die Verkehrswacht Mainz e. V. kann Referenten/Trainer ohne Rücksprache mit den Teilnehmenden austauschen, den Veranstaltungsablauf ändern. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann daraus keine Ansprüche, wie z.B. Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Teilnahmeentgelts ableiten. Des Weiteren darf die Verkehrswacht Mainz als Umsetzer der Veranstaltungen, die ihm zur Verfügung stehenden Trainingsplätze frei wählen oder auf andere Trainingsplatze oder Trainingsorte ausweichen. Über eine solche Änderung ist der Teilnehmende zeitnah vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Eine Rückerstattung einer bereits gezahlten Teilnahmegebühr kann der Teilnehmende nur verlangen, sofern absehbar ist, dass ihm daraus nachweislich ein Nachteil entstehen könnte. Dieser ist dem Umsetzer rechtzeitig schriftlich zu begründen.8. Ausschluss von der Teilnahme Die Verkehrswacht Mainz e. V. ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, insbesondere wegen Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung, Verletzung der geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der Verkehrswacht Mainz e. V. nach Ziffer 6 a dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Personen, die nach Ansicht des Trainers ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Teilnehmer oder anderer Nutzer der Fahrtechnikanlage gefährden, werden vom Training ohne Kostenersatz ausgeschlossen. Bei Stornierungen in beiderseitigem Einvernehmen fallen keine Gebühren an.9. Haftung Die Verkehrswacht Mainz e. V. haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Verkehrswacht Mainz e. V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verkehrswacht Mainz e. V. beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer/die Teilnehmerin regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen. 9 a) Zu den von der Verkehrswacht Mainz e. V. ausgerichteten Kursen und Ausfahrten außerhalb der kostenpflichtigen Fahrsicherheitstrainings erklärt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass er an diesen Veranstaltungen auf eigene Gefahr teilnimmt und ihm bekannt ist, dass bei den Übungen die Gefahr besteht, zu stürzen oder es zu anderen Verletzung kommen kann. Sofern ein Fremdverschulden auszuschließen ist, trägt der Teilnehmer das alleinige Risiko. 9 b) Haftungsausschluss Motorradtouren Die Beteiligung an den Motorradtouren der Verkehrswacht Mainz-Bingen geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Tätigkeiten während der Motorradtour selbst verantwortlich, auch wenn er einem Tourguide folgt. Ihm sind die Risiken, die mit einer Motorradtour/-reise verbunden sind, bekannt. Der Tour Guide haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Tour. Insbesondere nicht für Schäden an Motorrad und/oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/oder elementare Einflüsse entstanden sind. Die Tour Guides sind in keiner Weise für die persönliche Sicherheit der Teilnehmer und deren Eigentum verantwortlich. Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer vor, während und nach der Tour, können bei dem jeweiligen Tour Guide nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer ist allein für sein Verhalten verantwortlich. Die Tour Guides sind berechtigt, die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und die betreffende Person, bei Fahruntauglichkeit (zum Beispiel verursacht durch Drogen, Alkohol…) auszuschließen. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, sich sein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet und ordnungsgemäß zugelassen/versichert ist. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an den Veranstaltungen teil und trägt die alleinige zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und dem vom Teilnehmer benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit diesbezüglich kein Haftungsausschluss vereinbart wurde. Der Teilnehmer erklärt seinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen die Tour Guides, die Eigentümer des jeweiligen Fahr/Parkgeländes, Behörden und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus Vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Jeder Teilnehmer ist persönlich für seine angemessene Bekleidung verantwortlich. Unfälle oder Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe sowie Entgegenhandeln der Anweisungen des Trainers gehen zu Lasten des Teilnehmenden. 10. Datenschutz Die von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bei der Anmeldung angegebenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung, bei kostenpflichtigen Veranstaltungen darüber hinaus zum Zwecke der Rechnungslegung gespeichert und verarbeitet. Sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin bei der Anmeldung oder bei der Veranstaltung in weitere Datenverarbeitungen einwilligt, werden die Daten für die jeweils angegebenen Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 11. Nebenabreden Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12. Gerichtsstand Ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mainz. 13. Widerrufsrecht für Verbraucher Das nachfolgend anhängende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und besteht daher nicht bei Verträgen, die von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Verkehrswacht Mainz geschlossen werden. WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,Verkehrswacht Mainz e. V.,Heimesgasse 1655218 MainzTel.: 0172-9812092E-Mail: info@verkehrswacht-mainz.demittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf der Seite https://www.verkehrswacht-mainz.de/widerrufsbelehrung/ verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns entweder einen Betrag in Höhe von mindestens 50,00 EUR zu zahlen oder einen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen/Veranstaltungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen/Veranstaltungen entspricht.